Abstands- und Hygieneregeln

Abstands- und Hygieneregeln für den Spiel- und Trainingsbetrieb 

SV Borussia 08 Neuenhaus (Stand 04.09.2020)

1. Allgemeine Hygieneregeln

* Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstandes (1,50 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfeldes.

* In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.

* Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck oder Umarmungen) sind zu unterlassen.

* Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden).

* Unterlassen von Spucken oder ähnlichem auf dem Spielfeld.

* Eine Teilnahme am Trainings- u. Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.

2. Umkleidekabinen und Sanitärräume

Es stehen 6 Umkleidekabinen mit 6 Duschräumen im Vereinstrakt zur Verfügung, die vorgegeben Kabineneinteilung (siehe wöchentlicher Aushang) ist zwingend einzuhalten. In den Umkleide-, Dusch- und Sanitärräumen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Falls das aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist, müssen diese Räumlichkeiten nacheinander betreten werden (6 Personen Umkleide, 2 in der Dusche). Die generelle Aufenthaltsdauer vor und nach dem Spiel sowie in der Halbzeitpause soll auf ein notwendiges Minimum reduziert werden bzw. nach Möglichkeit ins Freie verlegt werden. Die regelmäßige Reinigung der Umkleidekabinen und Duschräume ist sichergestellt.

3. Sportausübende (Mannschaften) in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen 

Es handelt sich um die Personengruppe der aktiven Sportausübenden. Der Kontaktsport ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt. Dabei gilt, dass 48 beteiligte Spieler oder Sportausübende (inkl. Ersatzspieler sowie Trainer- und Betreuerteam) insgesamt aus den beteiligten Mannschaften dabei sein dürfen. Somit darf jede Mannschaft aus maximal 24 Beteiligten bestehen.

4. Dokumentationspflicht bei Spielen

Nach § 4 der Verordnung sind Vor- und Familienname sowie die vollständige Anschrift und eine Telefon- bzw.  Handynummer der jeweiligen Personen (Spieler, Trainer, Co-Trainer und Betreuer) der Mannschaften (Heim u. Gast) zu dokumentieren. Ebenfalls sind das Datum und die Uhrzeit auf dem Dokument zu notieren. Als Beispiel übersenden wir in der Anlage dieses Konzeptes einen Vordruck, der einmalig von jeder Mannschaft erstellt und dann vervielfältigt werden kann, so dass dieser zu den Spielen mitgenommen werden kann und dann die entsprechenden Teilnehmer des Spieles gekennzeichnet werden können. Dieser oder ein ähnlicher Vordruck ist vollständig und sorgfältig auszufüllen und anschließend den Verantwortlichen der Heimmannschaft auszuhändigen. Andernfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Kontaktdaten werden für die Dauer von vier Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufbewahrt, damit eine eventuelle Infektionskette nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist gewährleistet, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen und spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses die Daten vernichtet werden.

5. Zuschauer

Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten sind bis auf Widerruf maximal 50 Zuschauer*innen pro Spiel erlaubt. Die Zuschauer haben dabei einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Es werden von jedem Zuschauer die vollständigen Kontaktdaten erfasst. 

6. Trainingsbetrieb

Der normale Trainingsbetrieb in festen Kleingruppen von nicht mehr als 50 Personen ist erlaubt. Teilnehmerlisten sind weiter zu führen und mindestens 4 Wochen aufzubewahren. 

7. Nutzung Vereinsheim

Die Nutzung des Vereinsheim ist unter Einhaltung der Abstandsregel erlaubt. Es gilt maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Kein Thekenbetrieb!

Der Vorstand des SV Borussia 08 Neuenhaus

Bleibt gesund!

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